Die Geschichte des deutsch-französischen
Arbeitsausschusses
- Tätigkeitsbericht -
Die Rechtsanwaltskammer Sarreguemines, sowie die Rechtsanwaltskammer
des Saarlandes in Saarbrücken - anfänglich unter Beteiligung
der Rechtsanwaltskammer Metz - beschlossen am 09.11.1989 die Gründung
und Einrichtung eines gemeinsamen Arbeitsausschusses.
Dieser Ausschuss setzt sich aus jeweils fünf Mitgliedern
der beteiligten Kammern zusammen, führt regelmäßig
Arbeitstreffen durch und will auf diese Weise Lösungen für
grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten erarbeiten sowie
die Zusammenarbeit zwischen den Juristen beider Länder verbessern.
Der Ausschuss kann über seine Tätigkeit wie folgt berichten:
Zweisprachige Informationsbroschüre
1991 wurde eine Informationsbroschüre herausgegeben,
die sowohl die Parteien eines Rechtsstreites als auch die damit
befassten Institutionen über die Verfahrensregeln bei grenzüberschreitenden
Rechtsstreitigkeiten - unter anderem mit Hilfe einer aktiven Zweisprachigkeit
- informieren will.
Siehe: Informationsbroschüre
Konferenzen und deren Ausgestaltung
Mehrmals im Jahr werden Konferenzen und Vorträge
zu Themen und Rechtsproblemen mit grenzübergreifendem Bezug
organisiert.
Nach Auswahl des Themas:
Eingeladen zu den Veranstaltungen sind neben denjenigen, mit beruflichem
Bezug zur jeweiligen Tagesordnung, alle interessierten Personen.
Siehe: Presseausschnitte
Républicain Lorrain
08.11.2002
Républicain Lorrain
03.12.2002
Ergebnisse
Konzept, Prinzip und Beständigkeit einer solchen
(grenzübergreifenden) Kooperation haben die Durchführung
grenzüberschreitender Rechtsstreitigkeiten für die jeweiligen
Parteien wesentlich erleichtert, ohne dabei zusätzliche Kosten
zu verursachen.
Die Teilnehmer der angeführten Veranstaltungen
konnten auf diese Weise spezielles Fachwissen über die Rechtslage
im Nachbarland erwerben und so die eigene berufsrelevante Ausbildung
vervollständigen.
Der regelmäßige, beiderseitige Kontakt
zwischen Juristen und Persönlichkeiten aus Wirtschaft und
öffentlichem Leben hat wesentlich zur beiderseitigen Aufgeschlossenheit
und Achtung beigetragen und damit auch die Ausweitung der Zusammenarbeit
begünstigt.
Seit seiner Gründung wird der deutsch-französische
Arbeitsausschuss geleitet von:
- RA Bertrand HOFFMANN, Rechtsanwaltskammer Sarreguemines
- RA Rainer WIERZ, Rechtsanwaltskammer des Saarlandes in Saarbrücken
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