Geschichte - Broschüre: Recht ohne Staatsgrenzen in unserer Region

 


 

Beratung und Prozessvertretung auf allen Rechtsgebieten... eine europäische Realität

Durch die enge Zusammenarbeit und insbesondere den verstärkten Waren-, Personen-, Kapital- und Dienstleistungsverkehr zwischen den einzelnen Staaten der EG kommt es manchmal zu Unstimmigkeiten zwischen diesen Ländern.

Dabei kann es für Sie als Angehörigen eines EG- Mitgliedstaates plötzlich - und über die Landesgrenzen hinweg - zu einem Rechtsstreit mit all seinen damit verbundenen Konsequenzen kommen (Beratung, Ermittlungsverfahren, Prozess usw…).

In diesem Fall werden Sie mit einer Ihnen fremden Gesetzgebung konfrontiert, die Sie schnellstens verstehen müssen, um unverzüglich und vor allem wirksam handeln zu können. Sie haben in diesem Fall nur die Möglichkeit, sich an einen Fachmann zu wenden, der das nötige Know-How besitzt und bestens über die Rechtsordnungen des entsprechenden Landes Bescheid weiß.

Dieser Fachmann ist Ihr Rechtsanwalt. Er berät Sie fachkundig, hilft Ihnen bei lästigen Behördenwegen und unternimmt die notwendigen Schritte, Ihre Rechte in einem Verfahren bis zu einem erfolgreichen Abschluß zu vertreten.

< zurück

 
Wiedergabe der programmatischen Broschüre von 1991